AGB
Unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB)
Allgemeine Schulungs- und Teilnahmebedingungen
Das Mindestalter zum Beginn einer Gleitschirmausbildung beträgt 14 Jahre; Jugendliche unter 18 Jahre benötigen die schriftliche Zustimmung der gesetzlichen Vertreter.
Eine verantwortliche Gleitschirmausbildung erfordert von der Flugschule ein hohes Maß an Sicherheitsbewußtsein und vom Flugschüler ein Höchstmaß an Disziplin. Der Kursteilnehmer verpflichtet sich nur nach Startfreigabe des verantwortlichen Fluglehrers zu starten und allen Anordnungen betreffs Flugunterricht Folge zu leisten, aber nie gegen eigene Bedenken zu handeln. Zur Sicherheit der Teilnehmer entscheidet der Kursleiter über die Teilnahme an Flugübungen und eventuellen witterungsbedingten Programmänderungen. Die Teilnahme erfolgt auf eigene Gefahr.
Die für den Flugbetrieb stets erforderliche Flugtauglichkeit des Flugschülers setzt uneingeschränkte körperliche und geistige Belastbarkeit voraus. Der Flugschüler hat daher eventuelle Einschränkungen vor Beginn der Ausbildung der Flugschule anzuzeigen. Zur Flugtauglichkeit gehört auch, daß der Flugschüler nicht unter Drogen- oder Alkoholeinfluß steht.
Der Flugschüler wird zu Beginn der Ausbildung in die sicherheitstechnischen Anforderungen gründlich eingewiesen. Danach ist der Flugschüler für die Flugvorbereitungen wie Startcheck, funktionstüchtiges Fluggerät sowie die Flugtüchtigkeit der gesamten Ausrüstung selbst verantwortlich. Zweifelsfälle sind mit dem zuständigen Ausbildungspersonal sofort zu klären.
Der Flugschüler ist zur pfleglichen Behandlung der Ausbildungsgegenstände und Flugausrüstung verpflichtet. Beachtet er dies nicht, haftet er für entstandene Schäden.
Wir haften nicht bei Verlust, Diebstahl oder Beschädigung ihres Eigentums.
Alle angebotenen Reisen bzw. Fortbildungen und Ausfahrten im In- und Ausland enthalten SkyPerfomance Inhalte und können als praktische B-Schein Ausbildung angerechnet werden. GlideZeit ist ausschließlich Organisator der Fahrten und nicht Reiseveranstalter im Sinne von §§ 651 a ff. BGB. Die Haftung begrenzt sich auf die der Flugausbildung zugrunde liegenden vertraglichen Vereinbarungen. Inhaber des Luftfahrerscheines fliegen auf eigene Verantwortung
Anmeldung und Bezahlung
Der Ausbildungsvertrag kommt durch die Anmeldebestätigung der Flugschule zustande, die Du unmittelbar nach Deiner Kursbuchung auf unserer Webseite per Email erhältst.
Gleichzeitig mit der Anmeldebestätigung wird auch die Rechnung verschickt.
Für Schnupperkurse, Grundausbildung und für theoretische und praktische Höhenflugschulung ist der gesamte Rechnungsbetrag sofort mit der Rechnungsstellung zu begleichen.
Für die meisten Reisen und Seminare und für alle Sicherheitstrainings wird bei Anmeldung nur eine Anzahlung berechnet. Der Restbetrag ist nach Rechnungstellung zu bezahlen. Wenn die Anzahlungsbeträge bzw. Kurspreise zu den genannten Terminen nicht vollständig bezahlt sind, berechtigt uns dies zur Auflösung des Ausbildungsvertrags und zur Berechnung von Schadensersatz in Höhe der entsprechenden Rücktrittsgebühren.
Rücktritt durch den Teilnehmer, Ersatzpersonen
Mit einer schriftlichen Erklärung kann der Teilnehmer von einem gebuchten Kurs/Reise zurücktreten. Dabei entstehen folgende Gebühren:
- ab 90 Tage vor Reise-/Kursbeginn: 20% des Reise-/Kurspreises
- ab 30 Tage vor Reise-/ Kursbeginn: 30% des Reise-/Kurspreises
- ab 21 Tage vor Reise-/Kursgebinn: 50% des Reise-/Kurspreises
- ab 14 Tage vor Reise-/Kursbeginn: 70% des Reise-/Kurspreises
- ab 7 Tage vor Kursbeginn, bei Nichterscheinen oder bei Rücktritt während der Ausbildung ist die gesamte Kursgebühr zu bezahlen bzw. erfolgt keine Gebührenrückerstattung
Bei kurzfristigen Anmeldungen (weniger als 14 Tage vor Reise-/Kursbeginn) entfällt das Rücktrittsrecht
Wenn eine geeignete Ersatzperson gestellt wird, entfallen die oben angeführten Stornogebühren. In Ihrem eigenen Interesse und zur Vermeidung von Missverständnissen empfehlen wir den Rücktritt schriftlich zu erklären.
Nicht in Anspruch genommenen Leistungen
Nimmt ein Teilnehmer einzelne Veranstaltungs- bzw. Kursleistungen, die ihm ordnungsgemäß angeboten wurden, nicht in Anspruch, aus Gründen die ihm zuzurechnen sind, hat er keinen Anspruch auf anteilige Erstattung des Veranstaltungspreises. Nicht in Anspruch genommene Leistungen sind nicht auf Dritte übertragbar.
Versicherungen
Eine Reiserücktrittsversicherung ist im Kurspreis nicht eingeschlossen. Wir empfehlen eine solche Versicherung bei der Buchung abzuschließen.
Flugschüler sind bei der Flugschule als Führer von Fluggeräten, die Eigentum der Flugschule sind, gegenüber evtl. Ansprüchen Dritter versichert. Sonstige Versicherungen bestehen nicht.
Der Flugschüler versichert, daß er vor Antritt der Ausbildung über ausreichenden Krankenversicherungsschutz am jeweiligen Ausbildungsort selbst Sorge tragen wird.
Rücktritt durch den Veranstalter
Zur Abhaltung eines Kurses/Reise sind mindestens mindestens 6, beim Sicherheitstraining mindestens 11 Anmeldungen erforderlich
Wird die Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht, kann der Veranstalter vom Vertrag zurücktreten. In diesem Fall kann der Kursteilnehmer einen anderen Termin belegen oder die geleistete Zahlung zurückverlangen. Weitergehende Ansprüche jeglicher Art sind ausgeschlossen.
Gewährleistung und Verfall von Leistungen
Ist die Durchführung eines Kurses nicht möglich, insbesondere wegen Wetterbedingungen, Personalausfall, Unnutzbarkeit des Schulungsgeländes etc., oder scheidet ein Teilnehmer während des Kurses aufgrund Krankheit oder Verletzung aus, bestehen keine Ansprüche auf Erstattung der Kursgebühr. Entgangene Kursinhalte können innerhalb von 12 Monaten nachgeholt werden. Dies gilt jedoch nicht für betreute Reisen.
Flugausrüstung
In der Grund- und Höhenflugausbildung zum A-Schein kann eine eigene Flugausrüstung, die nicht bei GlideZeit erworben wurde, nur mit dem jederzeit widerrufbaren Einverständnis der Flugschule verwendet werden. Während der Ausbildung ist die Flugschule für den einwandfreien Zustand der Flugausrüstung verantwortlich. Wir behalten uns deshalb vor fremdgekaufte Gleitschirme anhand eines Überprüfungsflugs, sowie Gurtzeug und Rettungsgerät anhand einer Kompatibilitätsprüfung, durch den verantwortlichen Fluglehrer zu überprüfen. Evtl. anfallende Kosten gehen zu Lasten des Flugschülers. Ansonsten ist der Kursteilnehmer für die Sicherheit seines Gerätes allein verantwortlich. Er hat die erforderlichen Nachweise (Gütesiegel, Haftpflichtversicherung etc.) selbst zu führen.
Preise und Leistungen
Es gelten die in der Programmübersicht des jeweiligen Jahres angegebenen Preise und Leistungen. Kosten für Bergbahnen, Fahrt-, Verpflegungs- und Übernachtungskosten sowie anfallende Prüfungsgebühren sind, soweit nicht ausdrücklich aufgeführt, nicht in den Kursgebühren enthalten.
In unserer Höhenflugschulung sind die Ausbildungspreise für die 40 luftrechtlich vorgeschriebenen Höhenflüge beinhaltet. Benötigt oder macht ein Flugschüler freiwillig mehr als die 40 Höhenflüge, werden für jeden weiteren Höhenflug Schulungsgebühren von 15,- €/Flug fällig.
Unsere Ausbildungspreise für die Höhenflugschulung sind nur gültig bei Nutzung einer bei uns gekauften oder geliehenen Ausrüstung.
Aufpreis Ausbildung mit fremdgekaufter, eigener Flugausrüstung:
Eigene fremdgekaufte Komplettausrüstung Aufpreis 450,- €
Nur eigener fremdgekaufter Gleitschirm Aufpreis 300,- €
Nur eigenes fremdgekauftes Gurtzeug und Rettungsgerät Aufpreis 150,- €
Ausrüstungsleihgebühren während der Höhenflugschulung:
Komplettausrüstung 15,-€/Flug
Gleitschirm 10,-€/Flug
Gurtzeug mit Rettungsgerät 5,-€/Flug
Stand 05.12.2017