AGB
Unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB)
1. ALLGEMEINE SCHULUNGS- UND TEILNAHMEBEDINGUNGEN
Das Mindestalter zum Beginn einer Gleitschirmausbildung beträgt 14 Jahre, zur Teilnahme an der Prüfung zur Fluglizenz 16 Jahre. Jugendliche unter 18 Jahre benötigen eine schriftliche Einverständniserklärung ihrer gesetzlichen Vertreter.
Teilnahmevoraussetzung für die Ausbildung ist eine uneingeschränkte körperliche und geistige Belastbarkeit. Der Flugschüler darf während des Kurses insbesondere nicht unter dem Einfluss von Drogen oder Alkohol stehen. Mögliche Einschränkungen sind vor Beginn des Kurses der Flugschule mitzuteilen.
Gefährdet der Teilnehmer seine eigene oder die Sicherheit anderer, oder wird der Unterricht in fahrlässiger Weise gestört, so behält sich der Veranstalter das Recht vor, den Vertrag zu kündigen.
Der Flugschüler wird zu Beginn der Ausbildung in die sicherheitstechnischen Anforderungen gründlich eingewiesen. Danach ist der Flugschüler für die Flugvorbereitungen wie Startcheck, funktionstaugliches Fluggerät sowie die Flugtauglichkeit der gesamten Ausrüstung selbst verantwortlich. Zweifelsfälle sind mit dem zuständigen Ausbildungspersonal sofort zu klären.
Der Flugschüler ist zur pfleglichen Behandlung der Ausbildungsgegenstände und Flugausrüstung verpflichtet. Beachtet er dies nicht, haftet er für entstandene Schäden.
Wir haften nicht bei Verlust, Diebstahl oder Beschädigung ihres Eigentums.
Alle angebotenen Reisen bzw. Fortbildungen und Ausfahrten im In- und Ausland enthalten Sky-Performance Inhalte und können als praktische B-Schein Ausbildung angerechnet werden. GlideZeit ist ausschließlich Organisator der Fortbildung bzw. des betreuten Fliegens und nicht Reiseveranstalter im Sinne von §§ 651 a ff. BGB. Die Haftung begrenzt sich auf die der Flugausbildung zugrunde liegenden vertraglichen Vereinbarungen. Inhaber des Luftfahrerscheines fliegen auf eigene Verantwortung.
2. ANMELDUNG UND BEZAHLUNG
Der Ausbildungsvertrag kommt durch die Anmeldebestätigung der Flugschule zustande, die der Teilnehmer unmittelbar nach seiner Kursbuchung auf unserer Webseite per Email erhält. Gleichzeitig mit der Anmeldebestätigung wird auch die Rechnung verschickt.
Der komplette Rechnungsbetrag ist sofort mit der Rechnungsstellung zu begleichen. Wird zunächst nur eine Anzahlung fällig, ist die Restbetrag nach Rechnungsstellung zu bezahlen.
Ist die Bezahlung binnen 14 Tagen nicht erfolgt, besteht kein Anspruch auf Kursteilnahme.
2.1 Anmeldung Schnupperkurs
Der Schnupperkurs stellt die ersten beiden Tage eines 4-tägigen Grundkurses dar. Sollte ein Schnupper-/Grundkurstag wetterbedingt abgesagt werden müssen, ist der Teilnehmer verpflichtet den Termin an Tag 3 des zugehörigen Grundkurses nachzuholen. Würde dieser wieder abgesagt werden müssen, entsprechend an Tag 4 des zugehörigen Grundkurses.
Tut er dies nicht, obwohl die Schulung ordnungsgemäß angeboten wurde entfällt
der Anspruch auf die Leistung. Eine Rückerstattung der Kursgebühr ist nicht möglich.
3. RÜCKTRITT UND UMBUCHUNG DURCH DEN TEILNEHMER, ERSATZPERSONEN
Verbraucher haben ein gesetzliches Widerrufsrecht. Sie können Ihre Vertragserklärung innerhalb von zwei Wochen ohne Angabe von Gründen in Textform widerrufen. Die Frist beginnt frühestens mit Erhalt dieser Belehrung. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs oder der Sache. Bei kurzfristigen Anmeldungen, weniger als 14 Tage vor Kurs-/Reisebeginn, entfällt das Rücktrittsrecht.
Umbuchungen sind in diesem Fall ebenfalls nicht mehr möglich.
3.1 Sicherheitstraining, Reisen und sonstige Fortbildungen
Mit einer schriftlichen Erklärung kann der Teilnehmer auch nach der oben genannten Frist von einer verbindlich gebuchten Veranstaltung zurücktreten. Dabei fallen folgende Gebühren an:
- ab 90 Tage vor Reise-/Kursbeginn: 20% des Reise-/Kurspreises
- ab 30 Tage vor Reise-/ Kursbeginn: 30% des Reise-/Kurspreises
- ab 21 Tage vor Reise-/Kursgebinn: 50% des Reise-/Kurspreises
- ab 14 Tage vor Reise-/Kursbeginn: 70% des Reise-/Kurspreises
- ab 7 Tage vor Kursbeginn, bei Nichterscheinen oder bei Rücktritt während der Ausbildung ist die gesamte Kursgebühr zu bezahlen bzw. erfolgt keine Gebührenrückerstattung
Wenn vom Teilnehmer eine geeignete Ersatzperson gestellt wird, entfallen die oben aufgeführten Stornogebühren. Dies gilt jedoch nicht für den Fall, dass die Ersatzperson bereits an einem späteren Termin angemeldet war und nun nicht mehr am von ihm ursprünglich gebuchten Termin teilnimmt.
3.2 Schnupper-/Grundkurs und Höhenflugtage Schwarzwald
Beim Schnupper-/Grundkurs und den Höhenflugtagen im Schwarzwald sind Umbuchungen bzw. Absagen einzelner Trainingstage jederzeit möglich. Bis 10 Tage vorher sind Umbuchungen/Absagen kostenlos. Erfolgt die Absage/Umbuchung später, oder der Teilnehmer erscheint trotz Anmeldung nicht zur Schulung (Termin vergessen, Krankheit etc.), werden die Kosten für den Kurstag (bzw. den jeweiligen Ersatztag) mit 80 Euro in Rechnung gestellt.
Wir empfehlen diesbezüglich den Abschluss einer Reiserücktrittsversicherung.
3.3 Alpine Höhenflugschulung
Bei der alpinen Höhenflugwoche sind Umbuchungen bzw. Absagen jederzeit möglich. Bis 4 Wochen vorher sind Umbuchungen/Absagen kostenlos. Erfolgt die Absage/Umbuchung später, oder der Teilnehmer erscheint trotz Anmeldung nicht zur Schulung (Termin vergessen, Krankheit etc.), werden die Kosten für jeden Schulungstag mit 80 Euro in Rechnung gestellt.
Reist ein Teilnehmer - trotz ordnungsgemäß angebotener Schulung - frühzeitig von der alpinen Höhenflugschulung ab, obwohl er seine für den A-Schein erforderlichen Höhenflüge noch nicht absolviert hat, so werden die Kosten für die verpassten Kurstage (bzw. die jeweiligen Ersatztage) mit 80 Euro in Rechnung gestellt.
4. NICHT IN ANSPRUCH GENOMMENE LEISTUNGEN
Nimmt ein Teilnehmer einzelne Veranstaltungs- bzw. Kursleistungen, die ihm ordnungsgemäß angeboten wurden, nicht in Anspruch, aus Gründen, die ihm zuzurechnen sind (z.B. vorzeitige Abreise) hat er keinen Anspruch auf anteilige Erstattung des Veranstaltungspreises. Nicht in Anspruch genommene Leistungen sind nicht auf Dritte übertragbar.
5. VERSICHERUNGEN
Eine Reiserücktrittsversicherung ist im Kurspreis nicht eingeschlossen. Der Teilnehmer trägt das Risiko, wenn er aufgrund von Krankheit, Verletzungen oder anderen privaten Gründen nicht am Kurs/der Reise teilnehmen kann.
Deshalb empfehlen wir dringend den Abschluss einer Reiserücktrittsversicherung.
Flugschüler sind bei der Flugschule als Führer von Fluggeräten, die Eigentum der Flugschule sind, gegenüber evtl. Ansprüchen Dritter versichert. Sonstige Versicherungen bestehen nicht.
Der Flugschüler versichert, dass er vor Antritt der Ausbildung über ausreichenden Krankenversicherungsschutz am jeweiligen Ausbildungsort selbst Sorge tragen wird.
6. RÜCKTRITT DURCH DEN VERANSTALTER
Zur Abhaltung eines Kurses / einer Reise sind mindestens 8, beim Sicherheitstraining mindestens 12 Anmeldungen erforderlich.
Wird die Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht, kann der Veranstalter vom Vertrag zurücktreten. In diesem Fall kann der Kursteilnehmer einen anderen Termin belegen oder die geleistete Zahlung zurückverlangen. Wenn beim gewählten Ersatztermin die Kursgebühr aufgrund einer möglichen Preiserhöhung höher ist als der ursprünglich bezahlte Betrag, so hat der Kursteilnehmer den entsprechenden Differenzbetrag zu entrichten.
7. VERFALL VON LEISTUNGEN
Ist die Durchführung von einzelnen Kurstagen (Grundkurs, A-Schein) nicht möglich, insbesondere wegen Wetterbedingungen, Personalausfall oder Unnutzbarkeit des Schulungsgeländes etc., bestehen keine Ansprüche auf Erstattung der Kursgebühr. Entgangene Kursinhalte können innerhalb von 12 Monaten nachgeholt werden.
Ein begonnener Grundkurs oder A-Schein muss innerhalb von 12 Monaten absolviert werden. Hat der Teilnehmer trotz ordnungsgemäß angebotener Schulung den Kurs nicht innerhalb eines Jahres absolviert verfällt der Anspruch auf die Leistung. Eine Erstattung der Kursgebühr ist nicht möglich.
8. FLUGAUSRÜSTUNG
In der Grund- und Höhenflugausbildung zum A-Schein kann eine eigene Flugausrüstung, die nicht bei GlideZeit erworben wurde, nur mit dem jederzeit widerrufbaren Einverständnis der Flugschule verwendet werden. Wir behalten uns vor fremdgekaufte Gleitschirme anhand eines Überprüfungsflugs, sowie Gurtzeug und Rettungsgerät anhand einer Kompatibilitätsprüfung, durch den verantwortlichen Fluglehrer zu überprüfen. Evtl. anfallende Kosten gehen zu Lasten des Flugschülers. Ansonsten ist der Kursteilnehmer für die Sicherheit seines Gerätes allein verantwortlich. Er hat die erforderlichen Nachweise (Gütesiegel, Haftpflichtversicherung etc.) selbst zu führen.
9. AUSBILDUNGSORTSWECHSEL
Sollte aufgrund von nicht von der Flugschule zu vertretenden Umständen der Kurs nicht am geplanten Ausbildungsort stattfinden können, hat die Flugschule das Recht das Fluggebiet zu wechseln.
10. NICHT FLIEGBARES WETTER BEI REISEN UND FORTBILDUNGEN
Beim Sicherheitstraining garantieren wir die Durchführung von mindestens 6 Flügen. Sollten weniger als 6 Flüge absolviert werden können, stellen wir pro verpassten Flug einen Gutschein in Höhe von 75 € aus, der beim nächsten gebuchten Sicherheitstraining eingelöst werden kann.
Bei Reisen und sonstigen Fortbildungen besteht kein Anspruch auf eine Mindestfluganzahl oder Rückerstattung bei nicht fliegbarem Wetter.
11. Zusätzliche Flüge und Folgen bei Nichterreichung des Kursziels in der Ausbildung
Im Preis für die Höhenflugschulung sind die 40 luftrechtlich vorgeschriebenen Höhenflüge beinhaltet, davon maximal 25 im Schwarzwald. Benötigt ein Flugschüler zusätzliche Flüge, um das Kursziel zu erreichen, oder möchte von sich aus zusätzliche Schulungsflüge in Anspruch nehmen, werden diese am Ende der Ausbildung wie folgt in Rechnung gestellt: Höhenflug mit 300 Meter Höhendifferenz (z.B. Baiersbronn) 15,- € pro Flug, alpiner Höhenflug mit 500 Meter Höhendifferenz (z.B. Südtirol) 20,- € pro Flug.
Sollte ein Teilnehmer eines Grundkurses mehr als 5 durchgeführte Schulungstage benötigen um die luftrechtlich vorgeschriebenen 15 Schulungsflüge durchzuführen oder den für Abschluss des Grundkurses erforderlichen Könnensstand zu erreichen, kann jeder zusätzliche Tag mit 80 Euro in Rechnung gestellt werden.
12. PREISE UND LEISTUNGEN
Es gelten die in der Programmübersicht des jeweiligen Jahres angegebenen Preise und Leistungen. Kosten für Bergbahnen, Fahrt-, Verpflegungs- und Übernachtungskosten sowie anfallende Prüfungsgebühren sind, soweit nicht ausdrücklich aufgeführt, nicht in den Kursgebühren enthalten.
Der Veranstalter behält sich das Recht vor die auf der Homepage aufgeführten Preise für Zusatzleistungen (Auffahrten, Mautgebühren etc.) bei Kostensteigerungen nachträglich anzupassen.
Unsere Ausbildungspreise für die Höhenflugschulung sind nur gültig bei Nutzung einer bei uns gekauften oder geliehenen Ausrüstung.
Aufpreis Ausbildung mit fremdgekaufter, eigener Flugausrüstung:
Eigene fremdgekaufte Komplettausrüstung Aufpreis 495,- €
Nur eigener fremdgekaufter Gleitschirm Aufpreis 345,- €
Nur eigenes fremdgekauftes Gurtzeug und Rettungsgerät Aufpreis 150,- €
Ausrüstungsleihgebühren während der Höhenflugschulung:
Komplettausrüstung 15,-€/Flug
Gleitschirm 10,-€/Flug
Gurtzeug mit Rettungsgerät 5,-€/Flug.
Stand 12.01.2023